MusicMaker.IM Kommerzielle Lizenzvereinbarung

Diese kommerzielle Lizenzvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Nutzer bei der Nutzung des KI-Musikgenerierungsdienstes von MusicMaker.IM, einschließlich des Geltungsbereichs der Abonnement-Lizenz, der kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzung generierter Inhalte, des Eigentumsrechts am Urheberrecht des Nutzers, der Verantwortlichkeiten der Plattform und verwandter Bestimmungen.

MusicMaker.IM Kommerzielle Lizenzvereinbarung

Gültigkeitszeitraum: 20. November 2025 bis 20. November 2036

1. Vertragsparteien

Diese Vereinbarung wird zwischen den folgenden Parteien abgeschlossen:

Partei A (Lizenzgeber): MusicMaker.IM (nachfolgend „Plattform“ genannt)

Partei B (Lizenznehmer): Zahlende Nutzer der Plattform (nachfolgend „Nutzer“ genannt)

2. Annahme und Berechtigung

2.1 Mit der Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung erkennen Sie ausdrücklich an, dass Sie an diese Vereinbarung sowie die auf der offiziellen Website von MusicMaker.IM veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Cookie-Richtlinien und Datenschutzrichtlinien (zusammen „Plattformrichtlinien“ genannt) gebunden sind.

2.2 Sie versichern und gewährleisten, dass Sie das gesetzliche Mindestalter erreicht haben und die rechtliche Fähigkeit besitzen, diese Vereinbarung abzuschließen. Wenn Sie im Namen eines Arbeitgebers oder einer Organisation handeln, versichern Sie, dass Sie die uneingeschränkte Befugnis haben, diese Einheit an die Vereinbarung zu binden; in diesem Fall bezieht sich „Sie“ auf Sie selbst und auf die von Ihnen vertretene Einheit.

2.3 MusicMaker.im bietet Musiklizenzierungsdienste im Rahmen eines Abonnement-Modells an. Für detaillierte Informationen zu verfügbaren Abonnementplänen besuchen Sie bitte die Preisseite unter https://musicmaker.im/pricing.

3. Definition wichtiger Begriffe

3.1 „Generierte Inhalte“: Hierunter fallen alle Musikstücke, Audios oder sonstige kreative Werke, die unter Verwendung der KI-Tools von MusicMaker.im erzeugt wurden.

3.2 „Kommerzielle Nutzung“: Die Nutzung generierter Inhalte zum wirtschaftlichen Vorteil einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkauf, Lizenzierung, Verbreitung, Rundfunk, öffentliche Aufführung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Verwendung in Werbung oder Promotions.

3.3 „Nicht-kommerzielle Nutzung“: Die Nutzung generierter Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke, Bildungszwecke oder nicht-kommerzielle Darstellungen, ohne dass direkt oder indirekt ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht.

4. Lizenzvergabe und -umfang

4.1 Lizenztypen:

Zahlende Abonnenten: Die Plattform gewährt den Nutzern eine nicht-exklusive, unbefristete, weltweite Lizenz zur Nutzung generierter Inhalte sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Zwecke gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.
Kostenlose Testnutzer: Die Plattform gewährt den Nutzern eine nicht-exklusive, beschränkte, nicht übertragbare Lizenz ausschließlich zur nicht-kommerziellen Nutzung. Im Testzeitraum generierte Inhalte dürfen nur auf nicht-kommerziellen Plattformen geteilt werden und müssen mit dem Hinweis versehen werden: „Dieser Inhalt wurde von MusicMaker.im erstellt“.

4.2 Details zu Lizenzrechten: Die an zahlende Abonnenten gewährten Rechte umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte: Nutzung generierter Inhalte in eigenen oder beruflichen Projekten, einschließlich Speicherung und Vervielfältigung.
Integrations- und Bearbeitungsrechte: Integration von Inhalten in größere Werke oder kreative Projekte sowie Modifikation, Remix und Anpassung der generierten Inhalte für die Erstellung abgeleiteter Werke.
Vertriebs- und Verwertungsrechte: Verbreitung, Veröffentlichung, öffentliche Darstellung, Aufführung und Rundfunk der generierten Inhalte über alle Medienkanäle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf YouTube, TikTok, Instagram, Twitch, Facebook, Spotify, Apple Music, Amazon Music, usw.).
Kommerzielle Monetarisierungs- und Unterlizenzierungsrechte: Monetarisierung generierter Inhalte auf jeder Plattform oder jedem Medium sowie das Recht, die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte an Dritte zu unterlizenzieren. Es sind keine weiteren Lizenzgebühren über die Abonnementgebühren hinaus zu zahlen.
Eigentumserklärung: Zahlende Abonnenten besitzen das volle Eigentum und Urheberrecht an allen generierten Inhalten, die während ihrer aktiven Abonnementzeit erzeugt wurden. Selbst nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements bleiben die Lizenzrechte für während der Abonnementlaufzeit erzeugte Inhalte (einschließlich der kommerziellen Nutzungsrechte) zeitlich unbegrenzt bestehen.

5. Verpflichtungen und Pflichten der Nutzer

5.1 Die Nutzer verpflichten sich, diese Vereinbarung und alle Plattformrichtlinien strikt einzuhalten.

5.2 Die Nutzer verpflichten sich, die generierten Inhalte nicht für illegale, schädliche, betrügerische, verleumderische Zwecke, die Verletzung von Rechten Dritter oder zur Durchführung von Handlungen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen, zu verwenden.

5.3 Die Nutzer sind dafür verantwortlich, bei der Verwendung generierter Inhalte die jeweiligen Richtlinien Dritter, urheberrechtliche Vorgaben und sonstige anwendbare Gesetze einzuhalten.

5.4 Die Nutzer tragen alle Risiken und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der generierten Inhalte.

6. Gewährleistungen der Plattform und Haftungsbeschränkung

6.1 Plattform-Gewährleistung: MusicMaker.im sichert zu und gewährleistet, dass sie über die erforderlichen Rechte und Berechtigungen zur Vergabe der Lizenzen im Rahmen dieser Vereinbarung verfügt.

6.2 Gewährleistung geistiges Eigentum: MusicMaker.im gewährleistet, dass bei vollständiger Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Nutzer die Nutzung generierter Inhalte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter aufgrund eines Verschuldens der Plattform verletzt.

6.3 Haftungsausschluss: Mit Ausnahme der ausdrücklich genannten Garantien werden generierte Inhalte „wie gesehen“ bereitgestellt. Die Plattform lehnt ausdrücklich alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien hinsichtlich Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten. Die Plattform garantiert nicht, dass die generierten Inhalte den Anforderungen oder Erwartungen der Nutzer entsprechen.

6.4 Haftungsbeschränkung: Die Plattform haftet unter keinen Umständen für indirekte, zufällige, besondere, strafende oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung), die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung generierter Inhalte entstehen. Selbst wenn die Nutzer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden, ist die Gesamthaftung der Plattform auf die Summe der von den Nutzern in den letzten 12 Monaten an die Plattform gezahlten Abonnementgebühren beschränkt.

7. Beendigung der Lizenz

7.1 Sollten Nutzer wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung verletzen, ist die Plattform berechtigt, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen und die erteilte Lizenz erlischt automatisch.

7.2 Nach Beendigung der Lizenz müssen die Nutzer jegliche Nutzung der generierten Inhalte unverzüglich einstellen und sämtliche damit verbundenen Dateien, Daten oder Materialien aus allen Kanälen dauerhaft löschen.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 MusicMaker.im behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung und die Plattformrichtlinien jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Im Falle wesentlicher Änderungen werden die Nutzer über geeignete Kanäle wie In-App-Benachrichtigungen oder E-Mail informiert. Wenn Sie den Dienst nach Inkrafttreten der neuen Bedingungen weiterhin nutzen, gilt dies als Annahme der aktualisierten Vereinbarung.

8.2 MusicMaker.im behält sich das Recht vor, die Nutzung generierter Inhalte zu überwachen und gegen jede unbefugte Nutzung, Urheberrechtsverletzung oder Verletzung dieser Vereinbarung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussetzung der Dienste, Kündigung von Lizenzen und Einleitung rechtlicher Schritte.

8.3 Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vereinbarungen und Absprachen.

Unterschriften

Lizenzgeber

Plattform: MusicMaker.IM

Rechtlicher Vertreter: MusicMaker.IM

Datum:
Befugte Unterschrift:
Signature Stamp

Nutzerinformationen

Songtitel:
Name:
Unternehmen (falls zutreffend):
Datum:
Unterschrift:

Bestätigung des Nutzers: Mit dem Kauf der kostenpflichtigen Dienste der Plattform und dem Herunterladen dieser Vereinbarung gelten sämtliche Bedingungen dieser Vereinbarung als vom Nutzer vollständig akzeptiert.