MusicMaker.IM-Partnervereinbarung

Zuletzt aktualisiert: 28. August 2026

Diese Partnervereinbarung (die „Vereinbarung“) regelt die Teilnahme am MusicMaker.IM-Partnerprogramm (das „Programm“) und bildet eine Vereinbarung zwischen FLAQ TECH PTE. LTD. („MusicMaker.IM“, „wir“, „uns“ oder „unser“) und jedem zugelassenen Teilnehmer („Partner“, „du“ oder „dein“).

1. Annahme dieser Vereinbarung

Indem du dich für das Programm bewirbst, ihm beitrittst, darauf zugreifst oder daran teilnimmst, einschließlich der Bestätigung deiner Zustimmung bei der Einrichtung des Partnerprofils, bestätigst du, dass du diese Vereinbarung gelesen und verstanden hast und ihr zustimmst. Wenn du nicht zustimmst, darfst du nicht am Programm teilnehmen.

2. Programmteilnahme

Für die Teilnahme am Programm gelten folgende Anforderungen:

  • Du musst korrekte, vollständige und aktuelle Angaben zu deinem Partnerprofil und deinen Auszahlungen machen.
  • Du musst rechtlich dazu fähig und befugt sein, diese Vereinbarung für dich selbst oder die von dir vertretene Organisation anzunehmen.
  • Du bist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über dein MusicMaker.IM-Konto, dein Partnerprofil und deine Empfehlungslinks erfolgen.
  • MusicMaker.IM kann die Teilnahme annehmen, ablehnen, überprüfen, aussetzen oder deaktivieren, soweit dies für den Betrieb und Schutz des Programms angemessen erforderlich ist.

3. Empfehlungslinks und Zuordnung

Zugelassene Partner können Empfehlungslinks mit einem eindeutigen via-Schlüsselwort erstellen. Ein geworbener Nutzer muss sich über einen gültigen Empfehlungslink registrieren und von der MusicMaker.IM-Plattform als dem Partner zugeordnet erfasst werden.

  • Der Zuordnungszeitraum beginnt mit der Registrierung des geworbenen Nutzers und dauert 60 Tage.
  • Nur Bestellungen eines zugeordneten geworbenen Nutzers innerhalb des geltenden Zuordnungszeitraums können provisionsberechtigt sein.
  • Die Aufzeichnungen der MusicMaker.IM-Plattform bestimmen die Empfehlungszuordnung, die Berechtigung von Bestellungen und den Provisionsstatus. Du kannst uns kontaktieren, wenn du einen Fehler in einer Aufzeichnung vermutest.
  • Jede genehmigte individuelle Partnerstrategie, jeder Provisionssatz oder jede Zuordnungsregelung muss von MusicMaker.IM bestätigt werden und gilt nur für den darin angegebenen Umfang.

4. Provisionen

Partnerprovisionen werden anhand gültiger bezahlter Bestellungen berechnet, die von der MusicMaker.IM-Plattform erfasst wurden:

  • Die erste gültige bezahlte Bestellung des geworbenen Nutzers bringt 20% Provision.
  • Weitere gültige bezahlte Bestellungen desselben geworbenen Nutzers innerhalb des Zuordnungszeitraums von 60 Tagen bringen 10% Provision.
  • Eine Bestellung ist nicht provisionsberechtigt, wenn sie erstattet, storniert, rückgebucht, rückabgewickelt, wegen Risiken gesperrt, betrügerisch, selbst geworben, dupliziert, künstlich erzeugt oder mit einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verbunden ist.
  • Die im Programm oder in einer genehmigten individuellen Partnerregelung angegebenen Provisionssätze und Angaben zu berechtigten Bestellungen gelten vorbehaltlich der Prüfung gemäß dieser Vereinbarung.

5. Auszahlungen

Provisionen werden erst auszahlbar, nachdem sie die jeweils geltende Prüfung von Bestellungen, Erstattungen, Rückbuchungen, Risiken und Richtlinieneinhaltung durchlaufen haben.

  • Dein genehmigtes und verfügbares Provisionsguthaben muss mindestens USD $100 betragen, bevor du eine Auszahlung beantragen kannst.
  • Auszahlungsanträge werden über den Partnerarbeitsbereich eingereicht und unterliegen einer abschließenden Prüfung.
  • Du kannst eine aktuell von der Plattform unterstützte Auszahlungsmethode hinzufügen und verwenden. Unterstützte Auszahlungsmethoden können sich im Laufe der Zeit ändern. Du bist dafür verantwortlich, dass deine Auszahlungsangaben korrekt und aktuell sind.
  • Auszahlungsanträge werden innerhalb von 3 Werktagen nach Einreichung geprüft. Die Zahlungsabwicklung nach der Genehmigung kann je nach gewählter Auszahlungsmethode zusätzliche Zeit beanspruchen.
  • Du bist für Steuern, Meldepflichten, Währungsumrechnungskosten und Drittanbietergebühren verantwortlich, die für deine Provisionszahlungen gelten.

6. Erstattungen, Rückabwicklungen und Rückbuchungen

MusicMaker.IM prüft Provisionen, bevor sie auszahlungsberechtigt werden. Eine Transaktion kann jedoch nach erfolgter Auszahlung rückabgewickelt oder als nicht berechtigt eingestuft werden.

  • Eine Provision im Zusammenhang mit einer Erstattung, Stornierung, Rückbuchung, Zahlungsrückabwicklung, Betrug, Eigenempfehlung oder einem wesentlichen Verstoß kann abgelehnt oder rückgängig gemacht werden.
  • Wurde eine betroffene Provision bereits ausgezahlt, kann MusicMaker.IM den Betrag mit zukünftigen Provisionen verrechnen.
  • Bei Betrug oder erheblichem Missbrauch behält sich MusicMaker.IM das Recht vor, die Rückzahlung des betroffenen Betrags zu verlangen.

7. Werbung und Promotion

Partner dürfen MusicMaker.IM durch korrekte, rechtmäßige und hilfreiche Inhalte bewerben, einschließlich Websites, Tutorials, Tests, Videos, Newslettern, Communitys, sozialen Medien und anderen geeigneten Kanälen.

  • Richtlinienkonforme bezahlte Werbung darf verwendet werden, um deine eigenen Originalinhalte oder Landingpages zu bewerben.
  • Du darfst nicht auf geschützte MusicMaker.IM-Markenbegriffe bieten, dich als MusicMaker.IM ausgeben, irreführende Werbung verwenden oder eine MusicMaker.IM-Domain als direkte Ziel-URL für bezahlte Anzeigen nutzen.
  • Gutscheinseiten, Rabatt- oder Cashback-Plattformen, durch Anreize erzeugter Traffic, prämienbasierte Werbeaktionen und ähnliche Methoden erfordern die vorherige schriftliche Genehmigung von MusicMaker.IM.
  • Du musst wesentliche Informationen zu Produkten, Funktionen, Preisen, Provisionen und Werbeaktionen korrekt und angemessen aktuell halten.

8. Verbotene Aktivitäten

Folgende Aktivitäten sind verboten und können zur Ablehnung von Provisionen, zur Aussetzung oder zur Beendigung führen:

  • Spam, unerwünschte Massennachrichten, täuschende Weiterleitungen, erzwungene Klicks, künstliche Dringlichkeit oder irreführende Aussagen zu Produkten, Preisen, Rabatten oder Einnahmen.
  • Eigenkäufe, Empfehlungen unter Beteiligung von dir kontrollierter Konten, gefälschte Konten, skriptgesteuerte Registrierungen, künstliche Bestellungen, doppelte Transaktionen oder andere Versuche, Zuordnungen oder Provisionen zu manipulieren.
  • Cookie-Stuffing, Klick-Injektion, versteckte Links, Bots, automatisierter Traffic oder jede Methode, die eine Zuordnung ohne echte Nutzerentscheidung erfasst.
  • Das Erstellen von Domains, Social-Media-Konten, Anzeigen, Seiten oder Materialien, die MusicMaker.IM nachahmen oder Verwirrung über eine offizielle Beziehung erzeugen.
  • Die unerlaubte Nutzung geistigen Eigentums von MusicMaker.IM oder die irreführende, rechtswidrige oder schädliche Änderung genehmigter Materialien.
  • Die Bewerbung von MusicMaker.IM durch illegale, rechtsverletzende, hasserfüllte, missbräuchliche, betrügerische oder anderweitig schädliche Inhalte oder Aktivitäten.

9. Offenlegung der Partnerbeziehung und Rechtskonformität

Du musst deine Partnerbeziehung überall dort, wo es erforderlich ist, klar und deutlich offenlegen, damit dein Publikum versteht, dass du eine Provision erhalten kannst. Du musst alle für deine Werbeaktivitäten geltenden Vorschriften zu Werbung, Empfehlungen, Verbraucherschutz, Datenschutz und Spam sowie Plattformregeln einhalten, einschließlich Offenlegungen in einer für das Publikum geeigneten Sprache.

10. Marke und geistiges Eigentum

MusicMaker.IM erteilt dir eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Erlaubnis, genehmigte Namen, Links, Logos und Werbematerialien ausschließlich zur Teilnahme am Programm zu verwenden. Du erwirbst kein Eigentum am geistigen Eigentum von MusicMaker.IM und musst auf Aufforderung die Nutzung von Materialien einstellen oder diese aktualisieren.

11. Prüfung und Durchsetzung

MusicMaker.IM kann Partnerkonten, Empfehlungsquellen, Werbemethoden, zugeordnete Nutzer, Bestellungen und Provisionen prüfen, um vermutete Fehler, Betrug, Missbrauch oder Richtlinienverstöße zu untersuchen. Betroffene Provisionen oder Auszahlungen können bis zum Abschluss einer angemessenen Prüfung zurückgehalten werden. Du kannst uns kontaktieren, um eine Erläuterung oder Überprüfung einer Entscheidung anzufordern.

12. Unabhängige Beziehung und Steuern

Du nimmst als unabhängiger Partner teil. Diese Vereinbarung begründet weder ein Arbeits-, Vertretungs-, Gesellschafts-, Joint-Venture-, Franchise- noch ein Exklusivverhältnis. Du darfst keine Verpflichtungen im Namen von MusicMaker.IM eingehen. Du bist für deine eigenen Geschäftsausgaben, Steuern, Registrierungen und gesetzlichen Pflichten verantwortlich.

13. Keine Einnahmengarantie und Haftungsbeschränkung

MusicMaker.IM garantiert weder Traffic, Empfehlungen, Conversions, Provisionen, Auszahlungszeitpunkte noch Mindesteinnahmen. Das Programm wird im vorliegenden Zustand und nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MusicMaker.IM nicht für indirekte Schäden, beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, Folgeschäden oder Strafschadenersatz, die aus der Teilnahme am Programm oder der Unmöglichkeit seiner Nutzung entstehen.

14. Aussetzung und Beendigung

Die Teilnahme am Programm läuft weiter, bis sie von dir oder MusicMaker.IM beendet wird.

  • Du kannst die Beendigung deiner Teilnahme per E-Mail an [email protected] beantragen.
  • MusicMaker.IM kann die Teilnahme wegen eines Verstoßes, vermuteten Missbrauchs, rechtlicher oder Sicherheitsrisiken, einer Schädigung der Marke oder der Nutzer von MusicMaker.IM oder der Einstellung des Programms aussetzen oder beenden.
  • Nach der Beendigung entstehen keine weiteren Provisionen. Ausstehende Provisionen unterliegen weiterhin dieser Vereinbarung und den aktuellen Auszahlungsregeln der Plattform. Mit einem Verstoß verbundene Provisionen können zurückgehalten, rückgängig gemacht oder für verfallen erklärt werden.

15. Änderungen am Programm oder an dieser Vereinbarung

MusicMaker.IM kann das Programm, die Provisionsregeln, die Auszahlungsregeln oder diese Vereinbarung aktualisieren, indem überarbeitete Bedingungen mit aktualisiertem Datum veröffentlicht werden. Änderungen gelten ab dem angegebenen Inkrafttretensdatum. Die weitere Teilnahme nach einer Aktualisierung gilt als Annahme der überarbeiteten Bedingungen.

16. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung und die Teilnahme am Programm unterliegen den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Du bist dafür verantwortlich, die für deine Aktivitäten und deinen Standort geltenden Gesetze, Werberegeln, Datenschutzanforderungen, steuerlichen Anforderungen und Plattformrichtlinien einzuhalten.

17. Ergänzende Bedingungen

Diese Vereinbarung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von MusicMaker.IM. Widerspricht eine programmspezifische Bestimmung einer allgemeinen Bestimmung, hat diese Vereinbarung nur hinsichtlich der Teilnahme am Programm Vorrang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen · Datenschutzerklärung

18. Kontakt

Bei Fragen zu dieser Vereinbarung, Provisionen, Auszahlungen, Kontostatus, Beendigung oder Teilnahme am Programm kontaktiere uns unter [email protected]. Unternehmensangaben: FLAQ TECH PTE. LTD., 112 ROBINSON ROAD, #03-01, ROBINSON 112, SINGAPORE 068902.